Der Weg zum Betrieblichen Ersthelfer
Die neue Erste Hilfe Schulung bereitet auf die vielen alltäglichen Unfälle vor, bei denen es auch schnell lebensgefährlich werden kann. Unterschiedliche Fallbeispiele sorgen für den Praxisbezug und es gibt viele Gelegenheiten eigene Erfahrungen einzubringen, sowie tiefergehende Fragen zu stellen. Der Kurs ist für betriebliche Ersthelfer vorgeschrieben.

Kurz und knapp
Zielgruppe
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betriebliche Ersthelfer
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Interessierte & alle, die Handlungssicherheit im Notfall wollen
Kursdauer
Unsere Kurse entsprechen den Anforderungen (9 UE à 45 Min.) der Berufsgenossenschaft.
Service
Gerne können individuelle Zusatzleistungen bei der Buchung mit angefragt werden.
Kursinhalte
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Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen / Rettungen
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besondere Gefahren (z.B. Strom)
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Kontaktaufnahme / Prüfung der Vitalfunktionen
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Störung des Bewusstseins / der Atmung und des Kreislaufs / Ersticken
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Wunden / bedrohliche Blutungen / Schock
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Kopf-, Knochen- und Gelenkverletzungen
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Verbrennungen / Erfrierungen und Unterkühlung
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Sonnenstich / Hitzeerschöpfung / Hitzschlag
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Vergiftungen / Verätzungen
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Unterzuckerung und Krampfanfall
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Herzinfarkt / Schlaganfall / Asthma
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Benutzung AED (autom. externer Defibrillator)
Wichtige Informationen
Wir bieten auch individuelle Erste Hilfe Kurse (EH) für ihren Betrieb oder Unternehmen, Bildungs- und Betreuungseinrichtung, Fahrschule, Verein, Privatpersonen, usw. an.
Regeln
In jedem Unternehmen ab 2 bis 20 anwesenden Versicherten muss stets mindestens ein Ersthelfer oder eine Ersthelferin vor Ort sein. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent und in sonstigen Betrieben zehn Prozent Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung stehen.
Wie müssen wir vorgehen?
Sie kommen entweder zu einem unserer wöchentlichen Samstagkurse und bringen ein Abrechnungsformular unterschrieben und gestempelt mit, oder wir kommen direkt zu Ihnen.
Für alle Kurse gilt eine max. Teilnehmeranzahl von 20 Personen, nach Absprache sind auch mehr Teilnehmer möglich.
Kosten und Abrechnung
Bei den meisten Unternehmen rechnen wir direkt mit der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse ab. Somit muss nur das Abrechnungsformular von Ihnen ausgefüllt werden, den Rest erledigen wir für Sie.
Das Abrechnungsformular steht Ihnen auf der Internetseite des Fachbereiches Erste Hilfe als ausfüll- und speicherbares PDF-Dokument zur Verfügung.
Eine Ausnahme bildet die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), hier verwenden Sie bitte das Abrechnungsformular BGN und für die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) verwenden Sie bitte das Abrechnungsformular BGW.
Versicherte Unternehmen der Unfallkasse
Über die Unfallkasse versicherte Unternehmen (Verwaltung und Handelsbetriebe, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen) müssen über folgende Links Gutscheine beantragen, bitte achten Sie hier auf die Bundesländer: