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Ganz egal, ob ihr einen Kurs für euren Betrieb, Schule, Verein, Kirche usw. benötigt oder einfach ein Gruppe von Freunden, Müttern, Väter seid die ihr Wissen in Erste Hilfe auffrischen wollt. Hier der Weg wie wir zu Euch vor Ort dies umsetzen.

Überlegt euch welches Format ihr wünscht

Dein Weg zum Betrieblichen Ersthelfer

Kursinhalte

  • Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen / Rettungen

  • besondere Gefahren (z.B. Strom)

  • Kontaktaufnahme / Prüfung der Vitalfunktionen

  • Störung des Bewusstseins / der Atmung und des Kreislaufs / Ersticken

  • Wunden / bedrohliche Blutungen / Schock

  • Kopf-, Knochen- und Gelenkverletzungen

  • Verbrennungen / Erfrierungen und Unterkühlung

  • Sonnenstich / Hitzeerschöpfung / Hitzschlag

  • Vergiftungen / Verätzungen

  • Unterzuckerung und Krampfanfall

  • Herzinfarkt / Schlaganfall / Asthma

  • Benutzung AED (autom. externer Defibrillator)

Zielgruppe

  • Betriebliche Ersthelfer

  • Interessierte & alle, die Handlungssicherheit im Notfall wollen

Kurszeit

Frei wählbar

Für offizielle EH-Kurse sind min. 9 UE+ Pause nötig, daher sind min. 8 Zeitstunden einzuplanen. Bsp.: 9:00 – 17:00 Uhr

Konditionen

Preis ab XY

Exklusive Kurse ab mind. 10 Teilnehmern empfohlen.

Weitere Informationen zu unseren Kondition und Modalitäten hier

Kursanfrage

Weiter Infos Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfer

Regeln

In jedem Unternehmen ab 2 bis 20 anwesenden Versicherten muss stets mindestens ein Ersthelfer oder eine Ersthelferin vor Ort sein. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent und in sonstigen Betrieben zehn Prozent Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung stehen.

 

Wie müssen wir vorgehen?

Sie kommen entweder zu einem unserer wöchentlichen Kurse und bringen ein Abrechnungsformular unterschrieben und gestempelt mit, oder wir kommen direkt zu Ihnen.
Für alle Kurse gilt eine max. Teilnehmeranzahl von 20 Personen, nach Absprache sind auch mehr Teilnehmer möglich.

Kosten und Abrechnung:

Bei den meisten Unternehmen rechnen wir direkt mit der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse ab. Somit muss nur das Abrechnungsformular von Ihnen ausgefüllt werden, den Rest erledigen wir für Sie.

Das Abrechnungsformular steht Ihnen auf der Internetseite des Fachbereiches Erste Hilfe als ausfüll- und speicherbares PDF-Dokument zur Verfügung.

Eine Ausnahme bildet die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), hier verwenden Sie bitte das Abrechnungsformular BGN

und für die BGW verwenden Sie bitte das Abrechnungsformular BGW.

Versicherte Unternehmen der Unfallkasse

Über die Unfallkasse versicherte Unternehmen (Verwaltung und Handelsbetriebe, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen) müssen über folgende Links Abrechnungsformulare oder Gutscheine beantragen, bitte achten Sie hier auf die Bundesländer, Region:

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